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   OLG München, 27.04.1999 - 25 U 1817/98   

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OLG München, 27.04.1999 - 25 U 1817/98 (https://dejure.org/1999,8302)
OLG München, Entscheidung vom 27.04.1999 - 25 U 1817/98 (https://dejure.org/1999,8302)
OLG München, Entscheidung vom 27. April 1999 - 25 U 1817/98 (https://dejure.org/1999,8302)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung; Feststellung eines Verstoßes gegen die guten Sitten auf Grund einer Gesamtwürdigung des Inhalts des Pachtvertrags, der Umstände seines Zustandekommens sowie des Zwecks und der Beweggründe der Parteien ; Sittenwidrigkeit ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 1131
  • NZM 1999, 617
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.10.1996 - VIII ZR 233/95

    Besetzung des Zivilsenats eines Oberlandesgerichts in den neuen Bundesländern;

    Auszug aus OLG München, 27.04.1999 - 25 U 1817/98
    In diesem Fall kommt es allein auf die objektiven Werte von Leistung und Gegenleistung an, die verwerfliche Gesinnung wird vermutet (BGH NJW-RR 1990, 950; DB 1997, 92).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, liegt eine Sittenwidrigkeit beispielsweise bei Grundstücksgeschäften vor, wenn der Kaufpreis den Wert des Grundstücks etwa um 100 % übersteigt (BGH NJW-RR 1990, 950; 1991, 589; NJW 1992, 899; DB 1997, 92; Bub, a.a.O, Rn. II 715 m.w.N.).

    Bei einem besonders groben Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung wie im vorliegenden Fall, in dem der Wert der Leistung des Unterpächters den Wert der Gegenleistung um 120 % übersteigt, wird in der Regel eine verwerfliche Gesinnung vermutet (BGH DB 1997, 92).

  • BGH, 20.04.1990 - V ZR 256/88

    Wann ist ein Grundstückskauf sittenwidrig?

    Auszug aus OLG München, 27.04.1999 - 25 U 1817/98
    In diesem Fall kommt es allein auf die objektiven Werte von Leistung und Gegenleistung an, die verwerfliche Gesinnung wird vermutet (BGH NJW-RR 1990, 950; DB 1997, 92).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, liegt eine Sittenwidrigkeit beispielsweise bei Grundstücksgeschäften vor, wenn der Kaufpreis den Wert des Grundstücks etwa um 100 % übersteigt (BGH NJW-RR 1990, 950; 1991, 589; NJW 1992, 899; DB 1997, 92; Bub, a.a.O, Rn. II 715 m.w.N.).

  • BGH, 08.11.1991 - V ZR 260/90

    Grobes Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung; Zurechnung des Wissens

    Auszug aus OLG München, 27.04.1999 - 25 U 1817/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, liegt eine Sittenwidrigkeit beispielsweise bei Grundstücksgeschäften vor, wenn der Kaufpreis den Wert des Grundstücks etwa um 100 % übersteigt (BGH NJW-RR 1990, 950; 1991, 589; NJW 1992, 899; DB 1997, 92; Bub, a.a.O, Rn. II 715 m.w.N.).
  • BGH, 07.01.1993 - IX ZR 199/91

    Haftung eines Notars wegen unterlassener Belehrung über Sittenwidrigkeit einer

    Auszug aus OLG München, 27.04.1999 - 25 U 1817/98
    Dabei verlangt tue Anwendung des § 138 I BGB weder das Vorliegen einer Schädigungsabsicht noch das Bewußtsein der Sittenwidrigkeit (BGH NJW 1993, 1587/1588).
  • BGH, 27.01.1988 - VIII ZR 155/87

    Sittenwidrigkeit eines als Haustürgeschäft zustande gekommenen Möbelkaufvertrages

    Auszug aus OLG München, 27.04.1999 - 25 U 1817/98
    Im Rahmen dieser Gesamtbetrachtung kommt vor allem der Ausgewogenheit von Leistung und Gegenleistung, den Umständen, die zum Vertragsschluß geführt haben und den getroffenen Einzelregelungen entscheidende Bedeutung zu (BGH NJW 1988, 1373/1374).
  • BGH, 18.01.1991 - V ZR 171/89

    Sittenwidrigkeit - Grundstückskauf - Auffälliges Mißverhältnis

    Auszug aus OLG München, 27.04.1999 - 25 U 1817/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, liegt eine Sittenwidrigkeit beispielsweise bei Grundstücksgeschäften vor, wenn der Kaufpreis den Wert des Grundstücks etwa um 100 % übersteigt (BGH NJW-RR 1990, 950; 1991, 589; NJW 1992, 899; DB 1997, 92; Bub, a.a.O, Rn. II 715 m.w.N.).
  • BGH, 10.12.1982 - V ZR 244/81

    Rechtsmißbräuchlichkeit der Zwangsvollstreckung aus vollstreckbaren Urkunde -

    Auszug aus OLG München, 27.04.1999 - 25 U 1817/98
    Höhere Zinsen als 4 % können nicht zugesprochen werden, weil der Klägerin nur ein Bereicherungsanspruch zusteht, der kein Handelsgeschäft darstellt (BGH NJW 1983, 1423).
  • OLG Stuttgart, 13.07.1992 - 5 U 2/92

    Überprüfung eines Pachtvertrages auf Sittenwidrigkeit bei auffälligem

    Auszug aus OLG München, 27.04.1999 - 25 U 1817/98
    Sittenwidrigkeit kommt in Betracht, wenn dem Pächter Leistungen auferlegt werden, die er realistischerweise durch das Pachtobjekt nicht erwirtschaften kann, wenn der Pächter nur für die Einnahmen des Verpächters arbeitet und es ihm nicht möglich ist, aus der verpachteten Gaststätte ein Einkommen für seinen Lebensunterhalt zu erzielen (vgl. OLG Stuttgart NJW-RR 1993, 654 m.w.N.; Sprandel/Buske/Wahl, Hotel- und Gaststättenrecht, Pachtrecht, A 9140, S. 5 f. m.w.N.).
  • BGH, 12.03.1969 - VIII ZR 47/67

    Vereinbarung über die Bestimmung der Leistung durch einen Dritten - Offenbare

    Auszug aus OLG München, 27.04.1999 - 25 U 1817/98
    Dem scheint auch der Bundesgerichtshof zuzustimmen (Urteil vom 12.3.1069 VIII ZR 47/67; zitiert nach Loew GMG 1997, 209/212).
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